Gutachter gefunden – keine Tierhaltungsgenehmigung

Wir haben die ersten Angeboten der Gutachten erhalten und alles in allem klingt das nicht schlecht. Leider wurde ihm in Rücksprache mit Stadt und LRA mitgeteilt, dass wir keine Genemigung zur Tierhaltung hätten.
Sehr verwunderlich, da unsere Papageien alle angemeldet sind und wir das seit über 10 Jahren machen. Doch lest selbst:

Sehr geehrter Herr Jackson,

abstimmungsgemäß haben wir mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg sowie mit dem LRA Amberg-Sulzbach Kontakt aufgenommen, um die Voraussetzungen und Grundlagen für die seitens der Genehmigungsbehörden geforderte schallimmissionsschutztechnische Untersuchung abzuklären.

Gemäß Mitteilung des LRA Amberg-Sulzbach ist im Bestand derzeit keine Tierhaltung genehmigt, so dass in einem ersten Schritt eine schalltechnische Bestandsaufnahme der durch die derzeitige Tierhaltung im Anwesen Pulvermühle 2 verursachte Schallimmissionssituation in der Nachbarschaft durch Messungen in Verbindung mit schalltechnischen Ausbreitungsberechnungen durchzuführen wäre. Für die geplante Baumaßnahme zur Errichtung von Vogelvolieren wären im zweiten Schritt schalltechnische Prognoseberechnungen auf Basis der vorgenannten messtechnischen Untersuchung und den für den Bauantrag eingereichten Unterlagen notwendig.

Aus fachtechnischer Sicht weisen wir vorsorglich auf Grundlage der uns bekannten Unterlagen und Sachverhalte darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass für den Bestand sowie für das geplante Bauvorhaben Schallschutzmaßnahmen in größerem Umfang erforderlich werden können. Auch eine Beschränkung der Nutzung der geplanten Volieren hinsichtlich Anzahl der Vögel sowie deren zeitlichen Aufenthalt in den Volieren ist nicht auszuschließen.

Die Durchführung der schalltechnischen Untersuchung – auch wenn diese in Ihrem Sinne positiv ausfallen sollte – gewährleistet nicht, dass das von Ihnen geplante Bauvorhaben bzw. die aktuelle Nutzung des Anwesens Pulvermühle 2 aufgrund sonstiger rechtlicher Belange genehmigungsfähig ist.

Die Kosten für die schalltechnische Untersuchung schätzen wir derzeit mit ca. € 7.500,00 (netto, zzgl. Nebenkosten und MwSt.) ab.

Eine Einplanung der schalltechnischen Untersuchung wäre uns aktuell frühestens ab der KW 24/2021 möglich.

Bitte prüfen Sie, ob wir aufgrund der vorstehenden Punkte Ihnen ein detailliertes Angebot für die schalltechnische Untersuchung erstellen sollen.

Wenn Sie noch Fragen haben, beantworte ich diese gern.

Sie erreichen mich unter …

Mit freundlichen Grüßen

….

Projektleiter

 Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG

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